Tierarztpraxis Dr. Tanja Geiben
Tiermedizin mit Herz und Verstand

Phytotherapie - Pflanzenheilkunde

Phytotherapie - das bedeutet Krankheiten mit Pflanzenzubereitungen zu behandeln. Die dabei verwendeten Arzneimittel bestehen dabei aus ganzen Pflanzen, Pflanzenteilen oder speziellen Zubereitungen daraus.


Sanfte Medizin - ganz natürich ?!

Heilpflanzen sind nicht per se nebenwirkungsfrei. Das Spektrum der Heilpflanzen reicht von sehr drastisch wirkenden und mit äußerster Vorsicht einzusetzenden giftigen Drogen wie beispielsweise Tollkirsche, Stechapfel, Herbstzeitlose, Maiglöckchen und Fingerhut bis hin zu quasi nebenwirkungs-freien wie Ringelblume, Weißdorn, Kürbis und Melisse. 

In den lezten Jahren wurde viel über die Inhaltstoffe der Pflanzen wie etwa Alkaloide, Ätherische Öle, Harze, Schleim-, Gerb- und Bitterstoffe, Vitamine und Enzyme geforscht.  Dieses Wissen ist wichtig, denn manche Wirkstoffe, wie z.B. ätherische Öle, werden von Pflanzenfressern gut vertragen. Ein Fleischfresser, wie etwa die Katze, hat jedoch große Mühe, sie auszuscheiden und kann durch ein Zuviel davon leicht geschädigt werden.

Moderne Phytotherapeutika bestehen aus definierten, standardisierten oder normierten Ausgangsstoffen (Drogen) und werden nach offiziellen Herstellungsleitlinien produziert. Für eine ganze Reihe von ihnen liegen klinische Studien und Anwendungsbeobachtungen vor, in denen sie ihre gute Wirksamkeit auch im Vergleich zu konventionellen Arzneimitteln bewiesen haben – oft bei deutlich besserer Verträglichkeit.  Die Wirkung von pflanzlichen Präparaten muss heute auch deshalb wissenschaftlich belegt werden, damit die pflanzlichen Medikamente, deren Wirksamkeiten erfahrungsgemäß schon lange bekannt sind, auch von den Zulassungsbehörden, der Bundesagentur für Arzneimittel (DAMA) für die Humanarzneimittel  und dem Bundesinstitut für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für die Tierarzneimittel zugelassen werden können.


Vorsicht bei der Anwendung bei lebensmittel-liefernden Tieren

Apotheken- und verschreibungspflichtige Arzneimittel, die für Lebensmittel liefernde Tiere bestimmt sind, dürfen nur auf Rezept entweder vom Tierarzt oder durch die Apotheke direkt an den Tierhalter ausgehändigt werden. Hier dürfen innerlich nur für diese Tierart zugelassene Arzneimittel und Tiefpotenzhomöopathika (bis D3) angewendet werden oder umgewidmete Medikamente im Rahmen der Umwidmungskaskade.

Der Einsatz von speziellen Einzelfuttermitteln und Zusatzstoffen als Diät-/ Ergänzungsfuttermitt sowie Tierpflegemittel sind möglich.



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