Bezahlung:
Die Abrechnung der tierärztlichen Leistung erfolgt nach der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte, Stand 2018) direkt im Anschluss an die Behandlung. Eine Zahlung bar oder mit EC-Karte ist möglich. Auf Wunsch bekommen Sie dafür eine detaillierte, quittierte Rechnung ausgedruckt. Wir akzeptieren keine Kreditkarten. Eine Behandlung auf Rechnung ist nur in Sonderfällen und nur in vorheriger Absprache mit der Chefin möglich.
Notfall:
Ein Notfall liegt vor, wenn ohne sofortige medizinische Behandlung schwere bleibende Schäden oder der Tod Ihres Tieres zu befürchten sind. Zu solchen Notfällen zählen unter anderem Vergiftungen, schwere Verletzungen oder akute Erkrankungen.
Bitte versuchen Sie immer, sich vor Ihrem Eintreffen in der Praxis telefonisch anzumelden, damit wir uns kurz auf den Notfall vorbereiten können und Sie nicht eventuell sogar vor verschlossenen Türen stehen!
Notdienst:
Folgende neue Gebühren sind künftig verpflichtend abzurechnen:
Eine pauschale “Notdienstgebühr”: Sie beträgt 50.- Euro bei einem Tierarztbesuch zu den Notdienst-zeiten (s.o.). Bei mehreren zu behandelnden Tieren fällt die Gebühr nur einmal an.
Achtung: Die GOT-Gebührensätze sind Nettobeträge. Es addieren sich noch 19% Mehrwertsteuer (9,50 €) dazu. Der Kunde muss also einmalig 59,50 Euro bezahlen.
Ein Mindestsatz: Im Notdienst ist für tierärztliche Leistungen zusätzlich mindestens der 2,0-fache Satz der GOT abzurechnen.
Höchstsatz: Anders als in der “Alltags-GOT” (maximal dreifach) dürfen Tierärzte im Notdienst künftig bis maximal zum vierfachen des GOT-Einfach-Satzes abrechnen.
Aber: Die Notdienstgebüren sind nicht fällig, wenn Sie uns rechtzeitig in der regulären Sprechstunde besuchen, aber leider bis nach 18.00 Uhr warten müssen.